Wir benötigen baurechtlich mindestens eine sichere treppe um die rettungswege bis in das erdgeschoss oder unmittelbar auf erdgleiche zu führen.
Baurechtlich notwendige treppe.
Das baurecht bezeichnet die flucht und feuertreppe als baurechtlich notwendige treppe.
An diese treppen werden mindestanforderungen gestellt um deren sichere benutzbarkeit.
Eine baurechtlich notwendige treppe innerhalb einer wohneinheit braucht eine laufbreite von mindestens 80 zentimetern.
Steigung mindestens 14 cm höchstens 21 cm.
Bei einer baurechtlich nicht notwendigen treppe sind abweichungen möglich.
Baurechtlich notwendige treppe allgemein.
Für eine baurechtlich notwendige treppe in einem mehrfamilienhaus muss die nutzbare laufbreite mindestens 100 zentimeter betragen die stufenhöhe muss mindestens 140 und maximal 190 millimeter betragen.
Die auftrittsfläche ist von 260 bis 370 millimetern vorgegeben.
Das bauordnungsrecht unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen treppen.
Breite mindestens 100 cm.
Dabei wird zwischen allgemeinen gebäuden und wohnhäusern mit nicht mehr als zwei wohneinheiten unterschieden.
Als notwendige treppen und notwendige flure werden in deutschland treppen und flure bezeichnet die nach den baurechtlichen vorschriften zu den notwendigen flucht und rettungswegen gehören und an die bestimmte forderungen gestellt werden.
Auftrittstiefe mindestens 21 cm höchstens 37 cm.
Jedes geschoss das nicht zu ebener erde liegt sowie der benutzbare dachraum eines gebäudes müssen über mindestens eine treppe zugänglich sein.
Auftrittstiefe mindestens 26 cm höchstens 37 cm.
Steigung mindestens 14 cm höchstens 19 cm.
Baurechtlich notwendige geschlossene treppen in wohngebäuden 2 sind so zu unterschneiden dass mit auftritt unterschneidung insgesamt 260 mm trittfläche erreicht werden.
Baurechtlich nicht notwendige zusätzliche treppe allgemein.
Ferner muss diese treppe auch als angriffsweg für die feuerwehr möglichst lange zeit benutzbar bleiben.
Breite mindestens 50 cm.
Aus diesem grund muss sichergestellt sein dass diese treppen je nach anzahl der auf sie.
Eine notwendige treppe ist gemäß baurechtlicher vorschriften eine treppe die als teil des rettungsweges zwingend vorhanden sein muss.
Nach din 18065 gebäudetreppen sind notwendige treppen als bestandteile des rettungsweges zum verlassen nicht ebenerdiger geschosse zwingend erforderlich.
Baurechtlich nicht notwendige treppen deren treppenauftritt unter 240 mm liegt sind so zu unterschneiden dass mit auftritt unterschneidung insgesamt 240 mm trittfläche erreicht werden.
Die wohnhäuser unterliegen längst nicht so strengen regeln wie die sonstigen allgemeinen gebäude.
Sofern die galerie als normaler wohnraum zählt und nur über diese treppe erreichbar ist wäre eine treppe mit 65 cm laufbreite zu schmal.